Preise und Angebote
wo Einzigartigkeit
auf Genuss trifft
AGB
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für jede Leistung von Zebra 24Seven. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
§ 2 Vertragsschluss
1. Alle Angebote von Zebra 24Seven sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Technische Änderungen, Änderungen in Form, Farbe, Zusammensetzung und/oder Gewicht sowie sonstige geringfügige Änderungen, die den Vertragszweck nicht beeinträchtigen, bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Zebra 24Seven und dem Auftraggeber zwecks Anbahnung, Änderung und Ausführung des Vertrages getroffen werden, bedürfen der Schriftform. Das Bar- und Service-Personal von Zebra 24Seven ist nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen oder diesen abändern.
2. Zebra 24Seven ist an sein Vertragsangebot zwei Wochen gebunden. Ein Vertragsabschluss kommt zustande, wenn Zebra 24Seven nach Auftragsannahme durch den Kunde, den Auftrag bestätigt.
3. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von Zebra 24Seven und / oder den Angaben in der Vertragsbestätigung.
4. Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen.
5. Zebra 24Seven verpflichtet sich, dem Auftraggeber unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen.
§ 3 Preise
1. Es gelten die Preise der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich brutto, da keine Mehrwertsteuer erhoben wird.
2. Sollte es bedingt durch unrichtige Angaben des Auftraggebers zur Veranstaltung (beispielsweise Personenzahl) zu Mehraufwendungen kommen, die nicht im Angebot enthalten sind, so behält sich Zebra24Seven eine dementsprechende Nachberechnung vor.
3. Fahrtkosten werden von Dormettingen (PLZ 72358) zum Veranstaltungsort mit 0.80 EUR je gefahrenem km gesondert in Rechnung gestellt ggfs., vor allem bei langen kostenintensiven Anfahrten, eine Fahrtkostenpauschale berechnet.
4. Für zu Bruch gegangene oder abhandengekommene Gläser werden 5,00 EUR pro Stück berechnet.
§ 4 Zahlung
1. Zebra 24Seven ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechnungsbeträge sind ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Darüber hinaus ist Zebra 24Seven berechtigt, zur Kostendeckung für zu tätigende Einkäufe eine Anzahlung von 50 % der vereinbarten Vergütung zu verlangen.
2. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, beträgt der Verzugszinssatz:
– für Verbraucher 5 Prozent über dem Basiszinssatz gem. § 288 Abs. 1 S 2 BGB.
– wenn der Auftraggeber kein Verbraucher ist: 8 Prozent über dem Basiszinssatz gem. § 288 Abs. 2 BGB. Zebra 24Seven bleibt es vorbehalten, einen höheren Schaden geltend zu machen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Kommt der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, kann Zebra 24Seven ohne weitere Mahnung das gerichtliche Mahnverfahren betreiben. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. Der Auftraggeber kann nur mit rechtskräftigen oder anerkannten Forderungen die Aufrechnung erklären.
§ 5 Stornierung
1. Wird die Veranstaltung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht durchgeführt bzw. storniert, sind die bis zum Zeitpunkt der Stornierung entstandenen direkten Kosten zu ersetzen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch Zebra 24Seven bleibt vorbehalten.
2. Bei einer Auftragsstornierung bis zu 30 Tage vor dem Veranstaltungsdatum sind 20 % der vereinbarten Nettovergütung fällig.
Bei kurzfristigen Stornierungen berechnet Zebra 24Seven Stornokosten wie folgt:
• bis zu 14 Tagen vor dem Veranstaltungsdatum : 40%
• bis zu 7 Tagen vor dem Veranstaltungsdatum : 60%
• bis zu 3 Tagen vor dem Veranstaltungsdatum : 80%
• danach sind 100% der vereinbarten Leistungsgesamtsumme fällig.
§ 6 Kündigung
Wird die Veranstaltung in Folge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Auftragnehmer als auch der Auftraggeber den Vertrag kündigen. In diesem Fall kann Zebra 24Seven für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
§ 7 Pflichten des Auftraggebers
1. Der Kunde stellt Zebra 24 Seven geeignete Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der Veranstaltung insbesondere für den Aufbau der mobilen Bar zu Verfügung und sorgt für einen ebenen, sauberen und belastbare Untergrund als Aufbaufläche. Das Abmaß einer zu stellenden Theke / Bar teilt Zebra 24Seven dem Kunden vor Auftragserteilung mit. Wird die Zebra-Bar als Pferdeanhänger genutzt sind folgende Maße ausschlaggebend:
Länge: 4,10 Meter, bei offener hinterer Klappe 5,40 Meter
Breite: 2,40 Meter
Höhe: 2,70 Meter
Der Boden wird vom Auftragnehmer besenrein nach der Veranstaltung hinterlassen.
2. Findet die Veranstaltung im freien statt, ist dem Auftragnehmer ein geeigneter Stellplatz mit festem Untergrund zuzuweisen. Bei schlechtem Wetter sorgt der Auftraggeber für einen trockenen Unterstand mit Schutz vor Witterungseinflüssen ggfls. ersatzweise ein Stellplatz in geschlossenen Räumlichkeiten.
3. Der Kunde stellt für elektronische Geräte die gewünschten Stromanschlüsse (230 V) sowie einen Wasseranschluss mit fließendem warmem Trinkwasser in unmittelbarer Nähe der vereinbarten Standorte zur kostenfreien Verfügung.
4. Erforderliche Messeausweise oder Parkausweise sowie kostenfreie Parkmöglichkeiten werden durch den Kunden für das gesamte Personal von Zebra 24Seven gestellt, anfallende Parkkosten vom Kunden übernommen. Hierfür teilt Zebra 24Seven dem Kunden die Personenzahl der eingesetzten Mitarbeiter vor Veranstaltungsbeginn mit.
5. Der Auftraggeber sorgt jeder Zeit für freie Zufahrten zum Veranstaltungsort. Sollte der Zugang zum Gebäude oder den Räumlichkeiten erschwert sein und steht ein adäquater Aufzug nicht zur Verfügung, ist der Kunde verpflichtet Zebra 24Seven auf die erschwerten Zugangs bzw. Der Auftraggeber hat Zebra 24Seven spätestens acht Tage vor Veranstaltungsbeginn genaue Hallen-/Geländepläne sowie Lagepläne über den Veranstaltungsort zur Verfügung zu stellen.
6. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen.
7. Der Auftraggeber hat den Mietgegenstand so lange zu bewachen und in Obhut zu behalten, bis die körperliche Übernahme des Mietgegenstandes durch den Zebra 24Seven oder einen seiner Beauftragten erfolgt ist. Die Obhutspflicht des Auftraggebers endet mit der Übergabe des Mietgutes an Zebra 24Seven.
8. Der Auftraggeber gewährleistet die Einhaltung von Feuerschutzvorschriften.
9. Für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes im Hinblick auf den Ausschank alkoholischer Getränke an Jugendliche, ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, beim Ausschank alkoholischer Getränke eine Ausweiskontrolle der Gäste durchzuführen.
§ 8 Haftung
1. Gegenstände/Leistungen werden wie vertraglich vereinbart angeboten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen/Waren des Auftragnehmers unverzüglich nach deren Erbringung zu prüfen. Die Abnahme des Leihgutes erfolgt unmittelbar nach Ende des Aufbaus, d. h. vor Beginn der Veranstaltung. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sind Mängel deutlich und unmissverständlich anzuzeigen. Spätere Mängelanzeigen sind unwirksam. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung während der Abnahme nicht entdeckt werden können, sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich (per Email) mitzuteilen.
2. Bei technischen Schäden oder Problemen, welche der Auftraggeber nicht mit den beigefügten Unterlagen beheben kann, steht Ihm zeitweise eine telefonische Unterstützung zur Verfügung. Diese ist in der Regel von 9:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Einen Anspruch auf Technikereinsatz vor Ort hat der Auftraggeber nicht. Kosten durch falsche Benutzung bzw. Bedienung oder sonstiger Schäden, welche Zebra 24 Seven nicht zu verantworten hat, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Im Falle eines Geräteausfalles wird dem Auftraggeber, unter Berücksichtigung der o. g. Punkte, ein Preisnachlass gemäß der Mietpreisliste gewährt. Anspruch auf eine Ersatzlieferung hat der Auftraggeber nicht, kann jedoch von Zebra 24 Seven nach Rücksprache vorgenommen werden. Transportkosten werden in diesem Falle nicht berechnet. Schadenersatz, gleich aus welchen Rechtsgründen, ist ausgeschlossen.
3. Zebra 24 Seven haftet maximal mit dem Auftragsvolumen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers – gleich aus welchen Rechtsgründen – sind ausgeschlossen. Zebra 24 Seven haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers. Gewährleistungsansprüche gegen Zebra 24 Seven stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.
4. Unterschiedliche Auffassungen zwischen Auftraggeber und Zebra 24 Seven bezüglich der Umsetzung, ist kein Mangel und führt nicht zu einer Preissenkung.
5. Die Benutzung aller Sachen im Auftrag erfolgt auf eigene Gefahr. Ansprüche gegen den Zebra 24Seven sind ausgeschlossen. Eine entsprechende Veranstaltungshaftpflichtversicherung schließt der Auftraggeber selbst ab. Für Zebra 24Seven zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Gelände übernimmt der Kunde die Verkehrssicherungspflicht und hat dafür Sorge zu leisten, dass bereitgestellte Räumlichkeiten gegen allgemeine Gefahren gesichert sind und Gefahrenquellen minimiert werden. Zebra 24Seven wird von jeglicher Haftung freigestellt, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, aus der Beschaffenheit oder der Lage der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen herrühren.
6. Veränderungen und Umbauten an dem zur Verfügung gestelltem Equipment sind nicht zulässig. Werbeanbringungen sind nur erlaubt, wenn sich diese ohne Beschädigung entfernen lassen. Diese Arbeiten sind vom Auftraggeber auszuführen. Müssen die Arbeiten nachträglich vom Auftragnehmer ausgeführt werden, werden diese mit 55,00 € je Stunde und zzgl. Materialkosten berechnet.
7. Beschädigt der Auftraggeber das Inventar von Zebra 24 Seven schuldhaft, haftet dieser für fehlende und beschädigte Gegenstände. Die Kosten für verursachte Schäden werden dem Auftraggeber zum Wiederbeschaffungspreis (oder ggfs. Reparaturkosten) in Rechnung gestellt.
§ 9 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. Teilen solcher Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.
§ 10 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Ist der Vertragspartner Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag Balingen. Der Auftraggeber kann Zebra 24Seven unabhängig vom Streitwert nur beim Amtsgericht Balingen verklagen. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt sind.
(Stand: 22.06.2023)