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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

 

Zebra 24Seven | Stand: Mai 2025

 

§ 1 Geltungsbereich

 

Diese AGB gelten für alle Leistungen von Zebra 24Seven. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich anerkannt. Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

 

§ 2 Vertragsschluss

 

1.      Angebote von Zebra 24Seven sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Änderungen in Form, Farbe, Gewicht oder Technik sind zulässig, wenn sie den Zweck der Leistung nicht beeinträchtigen.

2.      Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot annimmt und Zebra 24Seven die Buchung schriftlich bestätigt.

3.      Vertragsgrundlage ist ausschließlich die jeweilige Leistungsbeschreibung und die Auftragsbestätigung.

4.      Änderungen einzelner Leistungen nach Vertragsschluss sind zulässig, wenn sie geringfügig sind und dem Kunden zumutbar bleiben.

5.      Über etwaige Leistungsänderungen informiert Zebra 24Seven den Kunden umgehend.

 

§ 3 Preise

 

1.      Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Zebra 24Seven ist nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit – die Preise sind Endpreise.

2.      Führen unzutreffende Angaben des Kunden (z. B. zur Personenzahl) zu Mehraufwand, erfolgt eine entsprechende Nachberechnung.

3.      Fahrtkosten werden ab 72358 Dormettingen mit 0,80 €/km berechnet. Bei größeren Entfernungen kann eine Pauschale vereinbart werden.

4.      Für beschädigte oder fehlende Gläser wird pauschal 5,00 € pro Stück berechnet.

 

§ 4 Zahlung

 

1.     Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Eine Anzahlung von 50 % kann vorab verlangt werden.

2.     Bei Zahlungsverzug gelten folgende Verzugszinsen:
 

◦          Verbraucher: 5 % über Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB)

◦          Unternehmer: 8 % über Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB)

3.    

4.     Zebra 24Seven behält sich vor, höhere Verzugsschäden geltend zu machen.

5.     Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

 

§ 5 Stornierung

 

1.     Wird die Veranstaltung durch den Kunden abgesagt, sind bis dahin entstandene Kosten zu ersetzen.

2.     Stornokosten bei kurzfristiger Absage:
 

◦          bis 30 Tage vor Veranstaltung: 20 %

◦          bis 14 Tage: 40 %

◦          bis 7 Tage: 60 %

◦          bis 3 Tage: 80 %

◦          weniger als 3 Tage: 100 %

 

§ 6 Höhere Gewalt & Kündigung

 

Bei unvorhersehbarer höherer Gewalt können beide Parteien den Vertrag kündigen. Zebra 24Seven kann bereits entstandene Kosten anteilig abrechnen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

 

 

§ 7 Pflichten des Kunden

 

1.     Der Kunde stellt geeignete Flächen mit festem, ebenem Untergrund zur Verfügung. Bei Nutzung des Pferdeanhängers gelten folgende Maße:
 

◦          Länge: 4,10 m (mit geöffneter Klappe 5,40 m)

◦          Breite: 2,40 m · Höhe: 2,70 m

2.     Bei Outdoor-Veranstaltungen ist Witterungsschutz zu gewährleisten.

3.     Stromanschlüsse (230 V) und fließend warmes Wasser sind kostenfrei bereitzustellen.

4.     Kostenlose Park- und ggf. Messeausweise für das Personal sind bereitzustellen.

5.     Der Zugang zum Veranstaltungsort muss jederzeit möglich sein.

6.     Eventuell notwendige Genehmigungen beschafft der Kunde selbst.

7.     Die Bar bleibt bis zur Rückgabe durch Zebra 24Seven unter Obhut des Kunden.

8.     Der Kunde sorgt für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Jugendschutzes.

9.    Räumlichkeiten sind verkehrssicher und frei von Gefahrenquellen bereitzustellen.

 

 

§ 8 Haftung

 

1.      Der Kunde prüft Leistungen und Mietgegenstände bei Übergabe. Mängel sind sofort mitzuteilen, spätestens vor Veranstaltungsbeginn.

2.      Für technische Störungen steht telefonischer Support zur Verfügung (i.d.R. 9–18 Uhr). Ein Anspruch auf Techniker vor Ort besteht nicht.

3.      Bei Geräteausfall kann ein Preisnachlass erfolgen, ein Ersatzgerät wird ggf. freiwillig gestellt.

4.      Zebra 24Seven haftet maximal bis zur Höhe des Auftragswerts. Keine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn o.ä.

5.      Die Nutzung der Mietobjekte erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden haftet der Kunde.

6.      Umbauten und Werbeanbringungen dürfen nur rückstandsfrei erfolgen – sonst werden Arbeitskosten berechnet (55 €/Std. zzgl. Material).

7.      Bei schuldhafter Beschädigung haftet der Kunde mit Wiederbeschaffungs- oder Reparaturkosten.

 

 

§ 9 Schlussbestimmungen

 

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Es gelten dann die gesetzlichen Regelungen.

 

 

§ 10 Gerichtsstand

 

Ist der Kunde Unternehmer, ist ausschließlicher Gerichtsstand Balingen. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

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